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Telefon AU

Ab sofort ist eine telefonische Krankschreibung möglich. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind als Patient*in in unserer Praxis bekannt.
  • Sie leiden unter einer Erkrankung, die einen milden Verlauf erwarten lässt. Heißt: Infekt der oberen Atemwege (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Covid, Grippe, Erkältung,…), Gastroenteritis (Magen-Darm-Grippe, Übelkeit, Durchfall,…), bekannte Migränekopfschmerzen oder ähnlichem
  • Es ist keine AU-Verlängerung, sondern eine Erstbescheinigung.

WICHTIG: Erst das telefonische Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin bestimmt, ob und wie lange eine AU ausgestellt wird oder ob eine persönliche Vorstellung in der Praxis notwendig ist!

Der Rückruf wird im Laufe des Tages erfolgen, bitte seien Sie... unter Ihrer angegebenen Nummer erreichbar. Nach zweimaligem telefonischen Nicht-Erreichen wird kein weiterer Versuch unsererseits gestartet. Falls wir Sie nicht erreichen können, ist auch KEINE Krankschreibung möglich

Hinweis: Wir benötigen Ihre Krankenversicherungskarte (1x pro Quartal), um den Vorgang bearbeiten zu können

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